Honorar

Bei Gerichtsaufträgen richtet sich das Honorar nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

Bei Privatgutachten ist das Honorar frei zu vereinbaren. In der Regel erfolgt dies auf Basis von Pauschalangeboten, so dass für Sie als Kunden eine Kostensicherheit gegeben ist.

Auf Wunsch unterbreiten wir Ihnen auch ein Angebot  auf Stundenbasis sowie in Anlehnung an Gebührentabellen (z.B. Gutachterausschussverordnung, ehem. HOAI-Gebührentabelle u.w.)

Sprechen Sie uns an! Gerne unterbreiten wir Ihnen Ihr persönliches Angebot.